Rund ein Viertel aller neu ins Unternehmen eintretender Arbeitnehmer bringt mittlerweile eine bestehende Versorgungszusage mit und wünscht eine Weiterführung durch den neuen Arbeitgeber – Tendenz steigend. Mit der Unterschrift unter die Weiterführungserklärung tritt der Arbeitgeber in alle Pflichten der Zusage ein und haftet somit für alle Fehler, die von früheren Arbeitgebern bei der Erteilung der Zusage und der Rückdeckung gemacht wurden. Eine ungeprüfte Übernahme bestehender Zusagen ist Russisches Roulette. Im Rahmen der KMU-Rente® kann der Arbeitgeber jede Zusage zu einem Sonderpreis überprüfen lassen, die Portierung oder Weiterführung der Zusage organisiert der Versicherungsmakler.