Die Gestaltung des Versorgungswerks ausschließlich durch Betriebswirte bAV (FH) und Rechtsanwälte
Betriebliche Altersversorgung ist zu 60% Arbeitsrecht, zu 30% Steuerrecht aber nur zu maximal 10% Versicherungsrecht. Trotzdem halten es viele Arbeitgeber für eine gute Idee, das Versorgungswerk durch den Versicherungsvermittler konzipieren zu lassen. In der KMU-Rente® werden das Versorgungswerk und die zugehörige Verwaltungsordnung ausschließlich durch erfahrene Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) gestaltet, Versorgungsordnungen werden ausschließlich durch erfahrene Rechtsanwälte erstellt.
Die Auswahl der sichersten Versorgungsträger
Jahr für Jahr verschwinden Lebensversicherungsgesellschaften vom Markt, weil Qualität und Bonität für ein Bestehen im härter werdenden Wettbewerb nicht ausreichen. Da der Arbeitgeber für die zugesagten Leistungen haftet, ist die Auswahl bonitätsstarker Versorgungsträger ein wesentliches Sicherheitskriterium für den Arbeitgeber. Anhand ausgewählter Ratings und regelmäßig erstellter Scorings selektieren wir ausschließlich die bonitäts- und leistungsstärksten Versicherer für die Rückdeckung der Zusagen, die darüber hinaus dem deutschen Sicherungsmodell „Protektor“ unterliegen.
Konditionen wie in Großunternehmen
In der KMU-Rente® kommen ausschließlich Tarife zur Anwendung, die sowohl LVRG-konform als auch kollektiv rabattiert sind. Durch den Kollektivrabatt und den Arbeitgeberzuschuss, der in der der KMU-Rente® obligatorisch ist, erhalten Arbeitnehmer auch in kleinen Betrieben Versorgungsleistungen, wie sie oft nur in Großunternehmen angeboten werden.